AGBs Fodiled GmbH – Verkaufs,- Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. ANGEBOTE
Alle Angebote sind freibleibend, die verbindliche Ausführung wird mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt. Bei Aufträgen mit Montage versteht sich der Preis grundsätzlich ohne die niederspannungsseitige Installation, sowie ohne Gerüstbau-, Kran- oder Hebefahrzeugkosten. Maurer-, Verputz-, Stemm- und Dachdeckerarbeiten sind im Preis ebenfalls nicht enthalten. Sämtliche Pläne, Skizzen, Entwurfsgestaltungen und Zeichnungen sind unser Eigentum, Urheberrechte behalten wir uns vor. Genannte Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen zurückzugeben.
Vom Besteller ausdrücklich verlangte Nebenleistungen wie z.B. Entwürfe, Muster und Vorbereitungen zur Genehmigung müssen auch dann entsprechend bezahlt werden, wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Aufträge bis zu einem Nettobetrag von 1.000,00 Euro müssen vor Anfertigung im Voraus gezahlt werden.
2. BESTELLUNG UND AUFTRAGSBESTÄTIGUNG
Aufträge gelten als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Baupolizeiliche oder sonstige Genehmigungen sind Sache des Bestellers. Falls nötig, ist auch die Genehmigung von Hausbesitzer und Baubehörde durch den Kunden abzuklären und einzuholen. Entstehende Kosten oder Verwarnungsgelder auf¬grund von Versäumnissen und daraus resultierenden angeordneten Demontagen werden von uns nicht übernommen.
Notwendige statische Berechnungen aufgrund Größe oder Umfang einer Werbeanlage werden von uns erstellt und gesondert berechnet.
Sollte ein Auftrag aus konstruktiven oder materialtechnischen Gründen nicht gemäß Angebot oder Auftragsbestätigung ausgeführt werden können, ist uns ein Rücktritt vom Vertrag möglich. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind in diesem Fall ausgeschlossen. Notwendige Änderungen, auch aufgrund behördlicher Auflagen, gelten als Auftragserweiterung.
3. LIEFERFRISTEN
Eine bezeichnete Lieferfrist beginnt an dem Tag, an dem der Auftrag in allen Punkten mit dem Auftraggeber einwandfrei geklärt ist. Dazu gehört auch die Leistung der vereinbarten Anzahlung. Für Lieferverzögerungen oder –beschränkungen, die durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Ausfall eines wichtigen Arbeitsstückes, Aufruhr, Ausstände, Streik, Aussperrungen usw. oder sonst ohne unser Verschulden entstehen, übernehmen wir keine Verantwortung. Sie berechtigen den Besteller nicht, Aufträge zurückzuziehen oder Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art zu stellen.
4. LIEFERUNG UND VERSAND
4.1 Die Lieferung erfolgt ab Werk oder ab Lager auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Berechnung erfolgt in Euro zu den an dem Tage der Lieferung geltenden Preisen.
4.2 Auf Wunsch kann zu Lasten des Bestellers eine Transportbruchversicherung abgeschlossen werden. Schadensersatzansprüche sind vom Besteller direkt mit der entsprechenden Versicherungsgesellschaft abzuwickeln.
4.3 Versandte oder montagefertig gemeldete Ware, die vom Besteller innerhalb von 5 Tagen nicht abgenommen wird, wird auf Kosten und Gefahr des Bestellers eingelagert und in Rechnung gestellt.
5. MONTAGE
Auf Wunsch wird die Montage gelieferter Anlagen auch niederspannungsseitig durch unsere Montagetrupps ausgeführt.
In den Montagepreisen sind, auch wenn sie als Festpreise vereinbart sind, diejenigen Kosten nicht enthalten, die dadurch entstehen, dass durch vom Besteller zu vertretende Umstände Verzögerungen eintreten oder zusätzlicher Arbeitsaufwand erforderlich wird. Hierdurch entstehende Aufwendungen an Arbeits-, Zeit- und Materialaufwand gehen zu Lasten des Bestellers. Die Bereitstellung von Baustrom (z.B. für Bohrarbeiten) bis zum Montageort ist eine bauseitige Leistung, die durch den Kunden zu erbringen ist. Für Liefer- und Montagefahrzeuge muss an der Baustelle die Anfahrt und das Parken möglich sein.
6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
6.1 Rechnungen sind zahlbar innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
6.2 Hiervon abweichende Zahlungskonditionen bedürfen gesonderter Vereinbarung und gelten nur für den jeweiligen Auftrag.
6.3 Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszins verrechnet, ohne dass es einer besonderen Inverzugsetzung bedarf.
6.4 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma FODILED.
7. EIGENTUMSVORBEHALT
7.1 Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich unter dem erweiterten Eigentumsvorbehalt, dass alle von uns gelieferten Waren so lange unser Eigentum bleiben, bis sämtliche Forderungen aus unseren Lieferungen und Leistungen an den Käufer voll befriedigt sind.
Das durch evtl. Weiterverkauf unserer Waren an Dritte vereinnahmte Geld verwaltet der Käufer jeweils in Höhe der bei uns noch bestehenden Verbindlichkeiten nur treuhänderisch. Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn Dritte Rechte oder Ansprüche auf noch unter dem Eigentumsvorbehalt stehende Waren oder das für uns treuhänderisch verwaltete Geld geltend machen. Unterläßt der Käufer dies, so haftet er persönlich für alle uns daraus entstehenden mittel- und unmittelbaren Schäden.
8. GEWÄHRLEISTUNG
Für Lichtwerbeanlagen (ausgenommen Beleuchtungsmittel) übernehmen wir 12 Monate Garantie, sofern zur Auftragsausführung eine Lieferzeit von 4 Wochen zur Verfügung stand (maßgebend nach 3.) und die Schäden auf Material- und Fabrikationsfehler zurückzuführen sind.
Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn in der beanstandeten Anlage nicht von uns bezogenes Betriebsgerät/Zubehör verwendet wird
– von uns gelieferte Erzeugnisse von dritter Seite nicht vorschriftsmäßig installiert wurden.
– von dritter Seite Eingriffe in die Anlage vorgenommen wurden.
In Garantiefällen wird bei Zusendung des beanstandeten Teiles kostenlos Ersatz geliefert. Demontage-, Montage-, Fracht und sonstige im Zusammenhang mit der Gewährleistungsgarantie stehende Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Weitergehende Ansprüche wegen direkter oder indirekter Schäden bestehen nicht. Bei Reparaturarbeiten kann keine Garantie für Farbgleichheit gegeben werden. Erst bei Demontage bzw. bei Wiedermontage erkennbare Verschleißschäden sind nicht Bestandteil unserer Angebote. Für Ersatzlieferungen endet die Garantiezeit mit der für die Erstlieferung festgelegte Frist.
Wir sind berechtigt, die Richtigkeit von Gewährleistungsansprüchen durch unser Fachpersonal nachprüfen zu lassen. Bei nichtberechtigten Ansprüchen trägt der Besteller die Prüfungskosten. Für die Tragfähigkeit vorhandener Fundamente übernehmen wir weder Garantie noch Haftung. Dies ist Sache des Bestellers. Dachverwahrungen sind grundsätzlich bauseitige Leistungen. Für Schäden an der Dachhaut oder daraus entstehende Folgeschäden haften wir nicht.
9. MÄNGELRÜGE
Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen, spätestens 8 Tage nach Eingang der Ware am Bestimmungsort.
Bei baurechtlicher, fristgerechter Mängelrüge werden wir die mangelhafte Ware nach unserer Wahl nachbessern oder zurücknehmen und durch einwandfreie Ware ersetzen, oder in geeigneten Fällen den Minderwert gutschreiben. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz oder Konventionalstrafen, sind ausgeschlossen. Handelsübliche Farbabweichungen und Materialtoleranzen stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Mängelrüge.
10. ERFÜLLUNGSORT
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.
11. KONKURRIERENDE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt; rein vorsorglich wird Kundenbedingungen und Auftragsbestätigungen mit anderslautendem Inhalt widersprochen.
12. Urheberrechte
Jede vom Urheberechtsgesetz nicht zugelassene Verwertung bedarf vorheriger schriftlicher Zustimmung der Firma FODILED.